Über uns

Ein Kurzportrait

Die Konferenz der kantonalen Aufsichtsbehörden im Zivilstandsdienst (KAZ) besteht aus den Kantonen, vertreten durch die für die Aufsicht im Zivilstandsdienst verantwortlichen Leiterinnen und Leiter der Kantonsverwaltungen. Als Instrument des Foederalismus dient die Konferenz der Zusammenarbeit der Kantone unter sich, mit dem Bund und mit anderen wichtigen Organisationen im Zivilstandsdienst und thematisch nahestehenden Bereichen.

Die KAZ ist als Verein organisiert und fasst ihre Beschlüsse auf Antrag des Vorstandes durch die Jahresversammlung. Unter anderem werden einheitliche Lösungen in der Beurkundung des Personenstandes und generell im Zivilstandsdienst angestrebt. Dies erfolgt vielfach durch Projekte zur Weiterentwicklung des informatisierten Standesregisters Infostar. Dieses Standesregister ist für die kantonalen Aufsichtsbehörden und die Zivilstandsämter alltägliches Arbeitsinstrument und kann als elektronisches schweizerisches Zivilstandsregister bezeichnet werden, welches auf Anfang 2005 die Papierregister abgelöst hat. Die Aufsichtsbehörden und die Zivilstandsämter sind seit diesem Zeitpunkt miteinander vernetzt. Weiter werden gemeinsame Strategien ausgearbeitet und Stellungnahmen zu Vernehmlassungen und Anhörungen des Bundes abgegeben.

Für den Betrieb und die Weiterentwicklung von Infostar ist die KAZ Vertragspartner des Bundes und koordiniert aufgrund der Beschlüsse die inhaltliche, finanzielle und terminliche Umsetzung.

Der Vorstand KAZ besteht aus fünf bis sieben Mitgliedern. Sie werden von der Jahresversammlung gewählt, wobei die verschiedenen Landesgegenden und -sprachen angemessen zu berücksichtigen sind.

Für Aus- und Weiterbildungsfragen der kantonalen Aufsichtsbehörden im Zivilstandsdienst und die operative Gewährleistung von Betrieb und Weiterentwicklung von Infostar bestehen zwei ständige Kommissionen:

  • Ausbildungskommission
  • Infostarkommission


Unterstützt werden Konferenz, Vorstand und Kommissionen der KAZ durch die Geschäftsstelle.